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Zeitbombe Pensionszusage
Die Pensionszusage für den Geschäftsführer wird nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht eingerichtet und bleibt dann unangetastet jahrelang liegen.
Leider wird häufig versäumt die Pensionszusage an Änderungen von Rechtsprechung und Steuergesetze anzupassen oder Gehaltser-höhungen und Tantiemenzahlungen zu berücksichtigen. Dies kann bei einer Betriebsprüfung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Aberkennung der vorgenommenen Rückstellung führen.
Auch lohnt es sich darüber nachzudenken, die Pensionszusage aus dem Betrieb auszulagern, um den Verkaufswert des Unternehmens zu erhöhen oder dem Verlust der Pension im Falle einer Insolvenz vorzubeugen.
Der Bundestag hat 2008 nachfolgende Änderungen beschlossen:
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