Zeitbombe Pensionszusage

Peter Hofmeister - Versicherungsmakler

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Zeitbombe Pensionszusage

Die Pensionszusage für den Geschäftsführer wird nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht eingerichtet und bleibt dann unangetastet jahrelang liegen.

Leider wird häufig versäumt die Pensionszusage an Änderungen von Rechtsprechung und Steuergesetze anzupassen oder Gehaltser-höhungen und Tantiemenzahlungen zu berücksichtigen. Dies kann bei einer Betriebsprüfung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Aberkennung der vorgenommenen Rückstellung führen.

Auch lohnt es sich darüber nachzudenken, die Pensionszusage aus dem Betrieb auszulagern, um den Verkaufswert des Unternehmens zu erhöhen oder dem Verlust der Pension im Falle einer Insolvenz vorzubeugen.

Der Bundestag hat 2008 nachfolgende Änderungen beschlossen:

  • Geburtsjahrgänge bis 1952: Pensionsalter 65
  • Geburtsjahrgänge 1953 - 1961: Pensionsalter 66
  • Geburtsjahrgänge ab 1962: Pensionsalter 67
  • Folge: Durch die Verlängerung des Finanzierungszeitraumes von bis zu zwei Jahren kommt es bei unveränderter Pensionszusage zu einem niedrigeren Rückstellungsverlauf.
     
  • Zeitbombe Verzicht:
  • Die Pensionszusage ist nicht ausfinanziert, der GF verzichtet auf seinen Pensionsanspruch und die Pensionsrückstellung wird Gewinn erhöhend aufgelöst.
  • bzw. beim GGF wird der Verzicht wie eine verdeckte Einlage in die GmbH behandelt.
  • Somit versteuert das Finanzamt Zuflüsse, die gar nicht real geflossen sind.
     
  • Zeitbombe Unterdeckung:
  • Sie haben einen Kapitallebenstarif abgeschlossen, durch die veränderten Sterbetafeln - eigentlich positiv, da Sie statistisch sehr viel länger leben - halbiert sich die Rente, die Sie sich erkaufen können.
  • Durch die Anpassung der Heubeckschen Tafeln 2005 sind in der Zuführung der Rückstellung Korrekturen vorzunehmen, die eine zusätzliche Kapitalbildung erfordern.
     
  • Zeitbombe Gestaltung:
  • Falsche oder unklare Formulierungen können dazu führen, das die gesamte Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet wird.
  • Entspricht die Pensionszusage nicht den aktuellen Anforderung, so ist dies einen idealen Ansatzpunkt für Betriebsprüfer oder Insolvenzverwalter.
  • Mit unserem  Pensionscheck analysieren wir Ihre Pensionszusage und erarbeiten bei Bedarf in enger Kooperation mit Ihrem Steuerberater entsprechende Lösungsvorschläge.
  • Habe ich Ihr Interesse geweckt ? Dann nehmen Sie Kontakt mit mir auf.

     

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