Pensionszusage

Peter Hofmeister - Versicherungsmakler

Tel.: 07762-51220              EMail: post@peterhofmeister.de

Unsere Erfahrung - Ihr Vorteil !

Die Pensionszusage - speziell für Gesellschaftergeschäftsführer - bedarf aufgrund der Rechtssprechung und der sich fortwährend ändernden Gesetzgebung einer regelmäßigen Pflege.

Viele Unternehmen haben in der Vergangenheit ihren Geschäfts-führern eine Pensionszusage erteilt. Vielfach in Form einer Rückdeckungsversicherung mit der Intention, die steuerliche Wirkung der Rückstellungen zu nutzen. 

Jedes Jahr wird ein versicherungsmathematisches Gutachten erstellt, daß den Eindruck der Aktualität vermittelt. Leider schreibt das Gutachten nur den Status Quo zum Zeitpunkt des Abschluß fort.

Veränderte Rechtsprechung, aktualisierte Sterbetafeln und die real erzielbare Rendite aufgrund veränderter Marktsituation wird dabei nicht Rechnung getragen.

Wurde Ihre Pensionszusage in den letzten drei Jahren über die reine Versicherungsmathematik nicht geprüft, so können Sie zu den vier von fünf Fällen zählen, deren Zusage nicht dem geltenden Recht entspricht mit den entsprechenden Konsequenzen.

Dann besteht die Gefahr, daß Ihre Pensionszusage die Wirkung einer Zeitbombe entwickelt, die im Falle des Ruhestandes oder bei Veräußerung der GmbH, unangenehme finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Habe ich Ihr Interesse geweckt ? Dann nehmen Sie Kontakt mit mir auf.

 

[Home] [Zur Person] [Information] [Unser Profil] [Für  Firmen] [Deckungskonzepte] [bAV] [Pensionszusage] [Zeitbombe Pensionszusage] [Pensionscheck] [Schweizer Kunden] [Impressum]