bAV

Peter Hofmeister - Versicherungsmakler

Tel.: 07762-51220              EMail: post@peterhofmeister.de

Unsere Erfahrung - Ihr Vorteil !

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) sieht vor, daß der Arbeitnehmer über den Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließt. Seit Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht einen Teil seines Gehaltes durch Gehaltsumwandlung in eine bAV zu investieren.

Aufgrund der sinkenden gesetzlichen Renten fördert der Staat die Betriebsrente. Mitarbeiter können bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2011 jährlich bis zu 2.640 Euro) sozialabgabenfrei und steuerfrei in ihren Altersvorsorgevertrag einbezahlen. Werden Leistungen fällig, so sind diese zu versteuern und werden mit dem vollen Krankenversicherungs-satz belastet.

Die bAV ist sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber attraktiv, da die Sozialversicherungsbeiträge entfallen, und auch später lediglich Krankenversicherungbeiträge erhoben werden, somit spart der Arbeitnehmer die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Verträge im Rahmen der bAV sind sowohl insolvenzsicher als auch Hartz-IV sicher.

Auch die Tarifpartner fördern die bAV, durch den Abschluß spezieller Tarifverträge. Inhalt ist meist die Umwandlung der vermögenswirksamen Leistungen (VWL) in die altersvorsorge-wirksamen Leistungen (AVWL).

Mit der Metallrente und der Klinikrente haben wir Zugriff auf zwei große Versorgungswerke, die berechtigten Personen-gruppe - im Falle der  Metallrente auch bei Einzelverträgen - Zugriff auf Großkundenrabatte bieten.

Das Konzept Minijobrente bietet 400-Euro-Kräften, die länger-fristig im gleichen Betrieb arbeiten, die Möglichkeit mehr zu arbeiten, ohne den Status Minijob zu verlieren.

Habe ich Ihr Interesse geweckt ? Dann nehmen Sie Kontakt mit mir auf.

 

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